Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorliegt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestsellers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
§ 2Eigentumsvorbehalt.Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, besteht die Berechtigung die Gegenstände zurückzunehmen, dies bedeutet keinen Vertragsrücktritt. Nach Rückgabe erfolgt die Übernahme und Verwertung durch uns zu üblichen Konditionen. Vom Verwertungserlös sind die noch offenstehenden Forderungen, einschließlich aller Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung unserer Rechte und der Verwertung in Abzug zu bringen. Ein verbleibender Betrag wird innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Verwertung an den Besteller ausbezahlt.
Der Besteller ist verpflichtet, die Gegenstände ausschließlich ihrem Zweck entsprechend einzusetzen, diese pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Bis zum Eigentumsübergang ist er nicht berechtigt, weitergehende Verfügungen über die gelieferten Gegenstände zu treffen. Über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat er uns unverzüglich schriftlich Nachricht zu erteilen.
Werden die Gegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die sonstigen Gegenstände als Hauptsache anzusehen sind, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig das Miteigentum überträgt.
Falls der realisierbare Wert für die von unsunter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände, die noch bestehenden Zahlungsansprüche um mehr als 20% übersteigt, kann der Besteller insoweit die Übertragung des Eigentums verlangen. Die Eigentumsübertragungerfolgt durch schriftliche Erklärung, in der die betroffenen Gegenstände angegeben sind. Voraussetzung ist zugleich, dass die im Eigentumsvorbehalt verbleibenden Gegenstände aufgrund eindeutiger Kennzeichnung jederzeit identifiziert werden können. Die Übertragungsverpflichtung endet, sobald der realisierbare Wert für die verbleibenden Gegenstände 120% der noch bestehenden Zahlungsansprüche unterschreitet.
Soweit die Verwertung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materials nicht zum Ausgleich der bestehenden Forderungen ausreicht, verbleibt an dem bereits bezahlten Materials ein erweiterter Eigentumsvorbehalt. Hiernach sind wir berechtigt, auch dieses Material zu verwerten, soweit es zur Erfüllung der Forderungen erforderlich ist.
§ 3Angebot, Technische Unterlagen.Unsere Angebote sind freibleibend. Bei Bestellungen auf der Grundlage eines von uns erstellten schriftlichen Angebots kommt ein Vertrag zustande, falls wir nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, nach deren Eingang die Annahme der Bestellung ablehnen. An Abbildungen, technischen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Soweit sie kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sind diese unverbindlich und stellen auch keine vertragliche Nebenpflicht dar. Es wird für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen, dies gilt insbesondere in Bezug auf Konstruktionsangaben und Statik. Zur Weitergabe an Dritte ist der Besteller nicht berechtigt.
§ 4Lieferung.Die Gefahr geht mit der Absendung oder Abholung der Gegenstände durch den Besteller im Stammhaus, oder den Niederlassungen auf diesen über. Teillieferungen sind zulässig. Sollten mehr Gegenstände als bestellt geliefert werden, so sind diese zusätzlich zu bezahlen, falls nicht eine unverzügliche Rückgabe erfolgt.
Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich zugesichert, unverbindlich.
Lieferverzug tritt dann ein, wenn der Besteller nach Ablauf von 2 Wochen nach dem unverbindlichen Lieferdatum eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ergebnislos geblieben ist. Eine hieraus resultierende Haftung wird beschränkt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist er zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, dies gilt auch bei Auslieferung durch unseren Fuhrpark. Angegebene Versandarten sind unverbindlich. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Angelegenheit des Bestellers.
Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet. Für wieder verwendbare Transportmittel wie Gitterboxen, Paletten u. ä. werden bei unverzüglicherRücklieferung entsprechende Gutschriften erteilt.
§ 5Preise,Die angegebenen Preisegelten ab dem Stammhaus in Limburg inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten.
§ 6Gewährleistung.Mängelansprüche, soweitsie sich nicht aus § 438 Abs. 1 Nr. 2 bzw.§ 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB ergeben, verjähren in einem Jahr nach Ablieferung an bzw. Übernahme der Gegenstände durch den Besteller. Dies gilt nicht, soweit durch Prospekte oder vertragliche Absprache eine längere Gewährleistungsfrist zugesagt wurde.
Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7Abtretung.
1. Ansprüche aus Nutzung der erhaltenen Gegenstände. Der Besteller tritt bis zum Ausgleich aller Zahlungsansprüche aufgrund bestehender Vereinbarungen seine Forderungen, aus dem Einsatz der erhaltenen Gegenstände gegenüber seinen Kunden, an uns unwiderruflich ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt und hat diese treuhänderisch für uns in Empfang zu nehmen. Diese Beträge sind bei Zahlungsrückständen bis zum Ausgleich aller fälligen Zahlungsansprüche an uns unverzüglich weiterzuleiten.
Unsere Befugnis, die Forderung gegebenenfalls selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns von der Abtretung keinen Gebrauch zu machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt.
Bei Zahlungsverzug und insbesondere nach Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, verpflichtet sich der Besteller Auskunft über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu erteilen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen unverzüglich auszuhändigen.
2. Weiterveräußerung. Sofern der Besteller die von uns gelieferten Gegenstände veräußert, werden bis zur Höhe unserer noch bestehenden Zahlungsansprüche, die hieraus resultierenden Forderungen gegenüber seinen Kunden unwiderruflich an uns abgetreten. Im Übrigen gilt Ziff. 1 entsprechend.
3.Vermischung. Soweit der Besteller aufgrund Vermischung der ihm gelieferten Gegenstände seinerseits Rechte gegen Dritte geltend machen kann, werden uns hiermit diese bis zum Ausgleich aller Zahlungsansprüche unwiderruflich abgetreten. Im Übrigen gilt Ziff. 1 entsprechend.
§ 8Erfüllungsort - Gerichtsstand.Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, am Sitz des Stammhauses in Limburg.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit einem Vollkaufmann oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Limburg gilt hiermit unabhängig vom Streitwert vereinbart. Wir sind – unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 3 – berechtigt, nach unserer Wahl die für den Sitz des Vertragspartners zuständigen Gerichte anzurufen oder – wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat – unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens vor der internationalen Handelskammer in Paris für alle im Rahmen des Vertrages entstehenden Ansprüche zu verlangen. Ort des Schiedsverfahrens ist der Sitz des Unternehmens; anzuwenden sind – ergänzend zur Verfahrensordnung der internationalen Handelskammer in Paris – die Bestimmungen des deutschen Verfahrensrechts.
§ 9Auskünfte, Abweichende Vereinbarungen.Auskünfte und abweichende Vereinbarungen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
§ 10 VerpackungsverordnungSeit dem 01. Januar 2009 ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Diese verpflichtet uns, alle von uns befüllten Waren und an private Endverbraucher verschickten Versandverpackungen an einem sog. Befreiungssystem zu beteiligen. Ein Freistellungsvertrag für 2009 und 2010 zur Teilnahme mit Verkaufsverpackungen an einem Befreiungssystem im Sinne des § 6 Abs. 3 VerpackV., liegt uns vor. (Landbell AG: Kd-Nr.: 4136106)
$11 Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Bochmann + Neeb KG
Geschäftsführender Gesellschafter: Stefan Neeb
Im Großen Rohr 2
65549 Limburg
E-mail: shop@bochmann-neeb.de
Fax: 06431 / 23010
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§12 Rückgaberecht / Rückgabefolgen
Rückgabebelehrung
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 1 Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Bochmann + Neeb KG
Geschäftsführender Gesellschafter: Stefan Neeb
Im Großen Rohr 2
65549 Limburg
E-mail: shop@bochmann-neeb.de
Fax: 06431 / 23010
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
§ 13Sonstiges.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Wir weisen darauf hin, dass wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes Daten über unsere Kunden und die Geschäftsbeziehung speichern und verarbeiten.
Der Datensammlung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht.Die Bochmann + Neeb KG ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten. Von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Von der bloßen Nennung allein kann nicht der Schluss gezogen werden, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von der Bochmann + Neeb KG selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der Bochmann + Neeb KG. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Bochmann + Neeb nicht gestattet.
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4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.